Nutzungsbedingungen 1.0
1. Umfang und Zweck der Software
1.1. Gate Control ist eine Software der Solid Apps GmbH, Neue Straße 1, 38100 Braunschweig (Solid Apps).
1.2. Gate Control umfasst ein Web-Portal und eine dazugehörige Android- und iOS-App.
1.3. Gate Control dient dazu, elektronisch steuerbare Tore mit Steuerungen der Robert Bosch GmbH (Bosch) über die App oder das Portal zu öffnen. Dazu kommuniziert das Portal über Server von Bosch mit den Steuergeräten für die Tore.
1.4. Die Nutzung von Gate Control ist für die Anwender kostenlos.
2. Leistungen und Funktionen
2.1. Gate Control unterscheidet zwischen den Anwenderrollen „Administrator“, „Gate Administrator“ und „Nutzer“. Diese gehören jeweils zu einem Unternehmen und haben Zugriff auf Tore desselben Unternehmens. Ein Administrator kann Nutzer und der Gate Administrator kann Tore verwalten, d.h. anlegen, löschen und die zugehörigen Daten bearbeiten. Alle drei Rollen können Tore öffnen.
2.2. Ein neues Unternehmen und der zugehörige Administrator und Gate Administrator werden auf Anfrage angelegt. Die Anfrage ist an den Ansprechpartner für die Torsteuerungen bei Bosch zu richten.
2.3. Die Verwaltungsfunktionen werden ausschließlich über das Portal durchgeführt, während die hinterlegten Tore auch mithilfe der App geöffnet werden können.
3. Datenschutz
3.1. Es werden nur die Daten gespeichert und verwendet, welche für den Betrieb von Gate Control benötigt werden. Dies schließt die Autorisierung beim Bosch-Service sowie Protokollierungsdaten über das Öffnen der Tore ein. Eine Übersicht der gespeicherten Daten ist in den Datenschutzhinweisen zu finden und diese Daten sind im Portal ersichtlich.
3.2. Der Dienst und die Daten werden ausschließlich in Deutschland gehostet und gespeichert.
3.3. Alle Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Sie werden nur für den bestimmungsgemäßen Betrieb von Gate Control verwendet und beim Löschen der Nutzer bzw. Tore im Portal ebenfalls gelöscht.
4. Sicherheit
4.1. Der Dienst und die Daten werden nach dem Stand der Technik gegen Datenverlust und unbefugtem Zugriff geschützt.
4.2. In den Apps können die Anwender ein Passwort einstellen und, falls die Sicherheitsanforderung es gebieten, zusätzlich eine PIN einrichten. Ohne diese PIN können ggf. keine Tore geöffnet werden.
5. Verfügbarkeit
5.1 Gate Control wird mit den Daten in einem Rechenzentrum gehostet und verfügt über ein aktives Monitoring um Ausfälle zu erkennen und zu beheben.
5.2. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann für Gate Control jedoch nicht garantiert werden. Die Tore müssen daher zusätzlich über andere Wege geöffnet werden können.
5.3. Die Bereitstellung von Gate Control kann zu jedem Quartalsende mit der Ankündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. In diesem Fall werden die Administratoren der Unternehmen mit der genannten Frist informiert.
6. Pflichten der Nutzer
6.1. Gate Control darf ausschließlich für den genannten vorgesehenen Zweck verwendet werden. Der Dienst darf nicht durch Reverse Engineering analysiert oder modifiziert werden. Apps und Portal dürfen nur durch die Anwender direkt verwendet werden. Eine Ansteuerung durch andere Software ist unzulässig.
6.2. Die Administratoren müssen Nutzer über die Datenspeicherung informieren, insbesondere auch darüber, dass das Öffnen der Tore protokolliert wird.
6.3. Die Administratoren müssen sicherstellen, dass Nutzer, die keinen Zugriff mehr haben sollen oder die dies aus Datenschutzgründen verlangen, gelöscht werden. Hierfür ist es notwendig, dass jeder Nutzer einen eigenen Account besitzt.
6.4. Die Administratoren müssen Nutzer über den sicheren Umgang mit dem Dienst informieren. Dies umfasst den Umgang mit Passworten und PIN, sowie deren Geheimhaltung.
6.5. Die Nutzer müssen ihren Account durch ein sicheres Passwort schützen und dürfen dieses nicht anderen Nutzer weitergeben. Auch das Teilen eines Accounts ist nicht erlaubt.
7. Haftung
7.1. Solid Apps haftet nicht für unbefugte Zugriffe, sofern diese
- durch Verletzung der Pflichten der Anwender (siehe Punkt 6)
- durch Sicherheitslücken in dem von Bosch betriebenen Dienst und den Steuergeräten für die Steuerung der Tore
7.2. Schäden durch Störung des Betriebs aufgrund einer Nichtverfügbarkeit von Gate Control sind vom Nutzer durch alternative Öffnungsmöglichkeiten zu vermeiden (siehe Punkt 5) oder sonst selbst zu tragen.
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